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o. Univ-Prof. Dr.h.c. Dr. Walter H. Rechberger


Zur Prüfung

Das Bestehen der Prüfung hängt kaum von der detaillierten Kenntnis gesetzlicher Regelungen oder Lehrmeinungen ab, sondern vor allem vom Verständnis für die Zusammenhänge des Prozessrechts. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, zur Prüfungsvorbereitung nicht nur die unten angegebene Literatur zu verwenden, sondern vor allem auch die eine oder andere Intensivlehrveranstaltung wie Pflichtübung, Repetitorium oder Praktikum zu besuchen.

Schwerpunkt des Prüfungsstoffes bildet naturgemäß das Erkenntnisverfahren, wobei jedoch das Zuständigkeitsrecht (vgl aber unten zum Europäischen Zivilprozessrecht), die Prozessbausteine und die besonderen Verfahrensarten nur im Überblick geprüft werden. Wegen der bei vielen Kandidaten immer wieder festgestellten Defizite wird besonders darauf hingewiesen, dass Parteilehre und Beweisverfahren zu den besonders wichtigen Bereichen des Erkenntnisverfahrens gehören. Nicht zu vergessen ist im Rahmen des Erkenntnisverfahrens auch das Außerstreitverfahren, von dem jedoch nur Grundzüge des Allgemeinen Teils geprüft werden.

Im Exekutions- und Insolvenzrecht ist vor allem der Allgemeine Teil des Exekutionsrechts prüfungsrelevant, während die Exekutionsarten und das Insolvenzverfahren nur in Grundzügen geprüft werden.

Gerade in den letzten Jahren hat das Europäische Zivilprozessrecht besondere Bedeutung erlangt. Grundkenntnisse über den Inhalt der geltenden Verordnungen (des Europäischen Parlaments und/oder des Rates) sind daher durchaus prüfungsrelevant. Im Zusammenhang mit der europäischen Zuständigkeitsordnung sollte auch ein Vergleich mit dem Grundkonzept des nationalen Zuständigkeitsrechts zum Basiswissen gehören.

Es ist besonders zu betonen, dass zum Verständnis des zivilgerichtliches Verfahrens Grundkenntnisse des Zivilrechts erforderlich sind!

Die Prüfung dauert 20 bis 30 Minuten und umfasst in der Regel drei Fragen - davon zwei aus dem Erkenntnisverfahren -, die auch in Form kleiner Fallbeispiele gestellt werden können.


Empfohlene Literatur zur Prüfungsvorbereitung

Streitiges Erkenntnisverfahren:

  • Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts8 (Manz 2010)

Zum Einstieg:

  • Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht, Streitiges Verfahren12 (Leykam 2009).

Außerstreitverfahren:

  •  Mayr/Fucik, Das neue Verfahren außer Streitsachen3 (WUV 2006) oder
  • Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren4 (2006)

Europäisches Zivilprozessrecht:

  • Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht (WUV 2011) und
  • Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts8 (Manz 2010), Kapitel 17

Exekutionsrecht:

  • Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht5 (WUV 2009)

Insolvenzrecht:

  • Konecny (Hg), ZIK Spezial – IRÄG (2010) und
  • Fink, Insolvenzrecht (2010) [Skriptum]

 


Prüfereinteilung ab Oktober 2012 bis 30. September 2013

NamePrüfer
Aa-Frat

Oberhammer** 

Frau - HafRassi
Hag - KomRechberger
Kon - Perc

Konecny

Perd - RidPimmer
Rie - SchmidhKoller  
Schmidi - StidHaller
Stie - ZzFrauenberger

** Da Prof. Oberhammer im SS 2013 wegen eines Forschungssemesters nicht prüft, wird seine Buchstabengruppe wie folgt aufgeteilt:

NamePrüfer
Aa - Az  

 Rassi

Ba - Berg Rechberger
Berh - Bruckm   Pimmer
Bruckn - Dor

 Koller

Dos - Erd Haller
Ere - Frat Frauenberger

Prüfereinteilung ab Oktober 2013

Name

Prüfer
Aa-Fir

Oberhammer 

Fis - GrolRassi
Grom - KincRechberger
Kind - Naf

Konecny

Nag - PlesPimmer
Plet - RohKoller  
Roi- SchulyHaller
Schulz - WalkFrauenberger
Wall - ZzSchneider

Ersatzprüfer:

Die beiden in der Liste nachfolgenden Prüfer (zB für Rassi: Rechberger und Konecny, für Frauenberger: Schneider und Oberhammer, etc).

Bei Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses kann auch ein anderer Prüfer ersatzweise eingeteilt werden.

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