030155 SE "Digital assets" im Exekutions- und Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Dr. Christian Koller
2 Stunden, 4 ECTS-Punkte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Blocklehrveranstaltung
Ort: Wien
Termine:
Dienstag, 09.05., 09:00 - 18:00, Seminarraum SEM31, Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mittwoch, 10.05., 09:00 - 18:00, Seminarraum SEM31, Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Anmeldung:
Eine Anmeldung ist nur in u:space möglich.
Anmeldezeitraum: 07.02.2023 bis 21.02.2023
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Digital assets wie Kryptowährungen oder non-fungible token (NFT) befinden sich weltweit auf dem Vormarsch. Insbesondere als Investmentprodukt haben sie bereits heute überragende Bedeutung erlangt. Damit werden digital assets naturgemäß auch für betreibende Gläubiger interessant, stellen sie doch in Exekutions- und Insolvenzverfahren gleichermaßen werthaltiges Vermögen dar. Dennoch trägt bis dato weder das Exekutions- noch das Insolvenzrecht den Spezifika von digital assets durch entsprechende Sondervorschriften Rechnung.
Das Seminar dient dazu, die insofern relevanten Problemstellungen zu identifizieren und zu erörtern. Der thematische Blick soll dabei nicht bloß auf die österreichische Rechtsordnung beschränkt bleiben, sondern vielmehr (auch) über den Tellerrand hinaus gerichtet werden. So wird ua auch auf die rezenten Rechtssetzungsbestrebungen der UNIDROIT („Draft UNIDROIT Principles on Digital Assets and Private Law“) Bedacht genommen.
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, durch das Verfassen und die Präsentation einer Seminararbeit die selbständige wissenschaftliche Analyse und Präsentation von Rechtsproblemen zu erlernen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folie
- Anwesenheit während des gesamten Seminars
- Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis Ende des Semesters
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.
Prüfungsstoff
Eine Prüfung über den Stoff ist im Rahmen eines Seminars nicht vorgesehen.
Literatur
Die für das Thema jeweils wesentliche Literatur wird im Rahmen der eigenverantwortlichen Recherche erarbeitet. Die Lehrveranstaltungsleitung bietet dabei diverse Hilfestellungen (Recherche-Tutorials etc.) an.