030421 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht

Univ.-Prof. Dr. Christian Koller und
Univ.-Ass. Dr. Kevin Labner


2 Stunde(n), 4 ECTS-Punkte

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Unterrichtssprache: Deutsch

Beschränkte Teilnehmerzahl: max. 70 Teilnehmer*innen

Anmeldung: ausschließlich in u:space von 7.2.2023 (00.01 Uhr) bis 21.2.2023 (23.59 Uhr)


TERMINE: 

Donnerstag 09.03.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 16.03.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 23.03.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 30.03.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 20.04.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 27.04.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 04.05.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 11.05.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 25.05.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 01.06.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 15.06.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13
Donnerstag 22.06.2023, 15:00 - 17:00,  Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 HSU13

Inhalt

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.

Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf Moodle online gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstiger wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainiert werden. Das gilt auch für die online stattfindenden Klausuren („open book“). Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.

Prüfungsstoff

Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.

Literatur

Gesetzestext (zB Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 4. Aufl. (2018)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)


Vgl. auch https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/koller/

Anmeldung und Abmeldung

Die Anmeldung kann zwischen Di, 7.2.2023 (00:01) bis Di, 21.02.2023 (23:59) (ausschließlich über u:space) erfolgen. Die Anwesenheitspflicht besteht nur für die erste Einheit. Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, wird automatisch abgemeldet.