Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny
030605 UE Übung aus Zivilverfahrensrecht
2 Stunde(n), 4 ECTS-Punkte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Beschränkte Teilnehmerzahl: max. 50 Teilnehmer*innen
Anmeldung: ausschließlich über u:space von 8.2.2021 (00:01) bis 22.2.2021 (23:59)
Abmeldung über u:space bis 12.03.2021 (23:59)
Zeit: Di, 16.00 - 18.00 Uhr (pünktl.)
Ort: digital über Moodle in Form von Collaborate-Sitzungen
Beginn: 09.03.2021
Dauer: 08.06.2021
Termine:
Dienstag 09.03. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 16.03. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 23.03. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 13.04. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 20.04. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 27.04. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 04.05. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 11.05. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 18.05. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 01.06. 16:00 - 18:00 Digital
Dienstag 08.06. 16:00 - 18:00 Digital
Klausurtermine:
- 13.04.2021
- 01.06.2021
ACHTUNG!
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht. Die Anwesenheit erfolgt durch Teilnahme an den Collaborate-Sitzungen. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen (ausgenommen in der ersten Einheit) wird toleriert, beim dritten Mal erfolgt die Streichung aus der Übungsliste.
Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn keine Leistung erbracht wurde), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.
Die Abmeldepflicht bis 12.03.2021 ist jedenfalls zu berücksichtigen!
Ziele, Inhalt, Methoden und Beurteilungskriterien
Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmer*innen verständlichen Vorgangsweise. Zugleich erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Gebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörer*innen mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.
Die Übungsfälle sind eine Woche vor ihrer Besprechung auf Moodle (http://moodle.univie.ac.at) zu finden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt einerseits mündlich durch Mitarbeit in Form der Besprechung von Übungsbeispielen, andererseits schriftlich durch Teilnahme an den Klausuren; dazu können zwei (von mir vorweg festgelegte) Übungsfälle als Hausarbeit bearbeitet werden. Literatur zu den Übungsfällen wird jeweils im Voraus bekannnt gegeben. Bei den Klausuren können alle schriftlichen Unterlagen (insbesondere Lehrbücher und die Folien mit den Musterlösungen) verwendet werden, nicht aber elektronische Hilfsmittel.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der Klausuren = eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend". Die Note "genügend" erhält, wer sechs der zwölf pro Klausur vergebenen Punkte erzielt. Negative Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden, wobei zwei mündliche Mitarbeiten wie eine Klausur auf "genügend" gewertet werden. Mündliche Mitarbeit besteht im selbstständigen Besprechen eines Beispielsteils, nicht etwa nur im Beisteuern einzelner Fachausdrücke oder von Antworten auf einzelne Fragen. Weiters können pro Hausarbeit ein bis zwei Mitarbeits-Plus erzielt werden. Sofern an positiven Leistungen zumindest entweder eine Klausur mit der Note "genügend" oder mit zwei Plus bewertete mündliche bzw schriftliche Mitarbeit vorliegen, kann der noch nicht erlangte Anspruch auf das Zeugnis durch ein Kolloquium zu Semesterende erworben werden. Dabei werden Fragen aus dem Prozessrecht gestellt (aber nicht nur zum Übungsstoff).
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die in den Übungseinheiten besprochenen Beispiele sowie die Klausurfälle.
Literatur
Gesetzestext (zB aktueller Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Im Übrigen wird bei jedem Beispiel im Voraus Literatur angegeben. Generell können Sie verwenden:
zum Zivilprozessrecht:
Ballon/Nunner-Krautgasser/Schneider, Einführung in das Zivilprozessrecht13 (2018) oder
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht4 (2018)
zum Außerstreitverfahrensrecht:
Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren6 (2019) oder
Mayr/Fucik, Einführung in die Verfahren außer Streitsachen2 (2019)
zum Exekutionsrecht und einstweiliger Rechtsschutz:
Neumayr/Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht4 (2018)
zum Insolvenzrecht:
Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht4 (2018) oder
Fink, Insolvenzrecht (2017) oder
Kodek, Insolvenzrecht2 (2019) oder
Rechberger/Seeber/Thurner, Insolvenzrecht3 (2018)