Dr. Katharina Janda-Auernig - Modulprüfung aus Zivilverfahrensrecht

 

Zur Prüfung

Der Prüfungsstoff umfasst die vier Bereiche des Zivilverfahrensrechts (Zivilprozessrecht, Außerstreitverfahren, Exekutionsrecht und Insolvenzrecht) einschließlich des Europäischen Zivilverfahrensrechts. Der besondere Teil des Außerstreitverfahrens wird nur in Grundzügen geprüft, ebenso das Verfahren in Wechsel- und Scheckstreitigkeiten sowie das arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren.

Wesentlich ist ein Bewusstsein für verfahrensrechtliche Problemstellungen, das Verständnis von Zusammenhängen und die Fähigkeit, erlerntes Wissen auch fallbezogen anzuwenden. Grundlegende Kenntnisse des materiellen Zivilrechts werden vorausgesetzt. Sollten aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Bereich des Zivilverfahrensrechtes im konsultierten Lehrbuch noch nicht berücksichtigt sein, ist dafür ein anderes Lehrbuch heranzuziehen oder eine Lehrveranstaltung (Hauptvorlesung, Übung, Repetitorium) zu besuchen, in der aktuelle Gesetzesänderungen besprochen werden. Generell wird der Besuch von Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung ausdrücklich empfohlen.

Im Allgemeinen werden zwei bis höchstens drei Kandidat*innen gemeinsam geprüft, die Prüfung dauert pro Kandidat*in ca 20 bis 30 Minuten. Es kann dabei vorkommen, dass nicht beantwortete Fragen weitergegeben werden. Es wird anhand von Fallbeispielen geprüft, aber auch Wissensfragen werden gestellt. Zur Prüfung ist eine aktuelle unkommentierte Gesetzesausgabe mitzubringen, die keine persönlichen Notizen (auch keine beschrifteten post-its), aber farbige Markierungen und Unterstreichungen enthalten darf. Die Gesetzesausgabe kann während der Prüfung jederzeit konsultiert werden.

 

Empfohlene Literatur zur Prüfungsvorbereitung

Streitiges Erkenntnisverfahren

  • Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts9 (2017)
  • Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht5 (2021) (bitte beachten Sie den Hinweis zum Europäischen Zivilprozessrecht weiter unten)

(Ergänzend und zur Wiederholung kann auch Graf-Schimek/Koller, Casebook Zivilverfahrensrecht4 [2019] herangezogen werden.)

Außerstreitverfahren:

  • Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren5 (2014)

Exekutionsrecht:

  •  Neumayr/Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht4 (2018) oder
  • Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht5 (2009)

Das europäische Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht sollte jedenfalls nach Neumayr/Nunner-Krautgasser gelernt werden, da das Buch von Rechberger/Oberhammer aufgrund des Erscheiungsdatums die nunmehr aktuellen Rechtsgrundlagen noch nicht berücksichtigen konnte.

Insolvenzrecht:

  • Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht5 (2023)

Europäisches Zivilverfahrensrecht:

  • Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht2 (2020). Mit Ausnahme von Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht (2018) behandeln die oben angeführten Werke jeweils auch ausführlich die einschlägigen europarechtlichen Regelungen. Zur Wiederholung und Vertiefung ist es allerdings ratsam, diese Gesamtdarstellung der Materie zu konsultieren.

Zu beachten sind auch gesetzliche Neuerungen in den jeweiligen Rechtsgebieten, die beim Erscheinen der genannten Lehrbücher nicht berücksichtigt werden konnten (siehe dazu bereits oben).

 

 

Aktuelle Prüfungstermine

voraussichtliche Prüfungstermine März 2024:

Sa, 2.3.2024, 10:00 - 13:00 Uhr

Mo, 4.3.2024, 18:30 - 20:00 Uhr

Di,  5.3.2024, 17:30 - 20:00 Uhr


Die Prüfungen werden online stattfinden.

Prüfungsabmeldungen ausschließlich mittels u:account und Angabe der Prüferin bitte an petra.peirleitner@univie.ac.at und katharina.janda-auernig@univie.ac.at.

Bitte richten Sie Anfragen zur Prüfungseinteilung direkt an Frau Kaufmann vom SSC. (Achtung: Nach Zuteilung des Prüfungstermins sind Verlegungen nur mehr in Ausnahmefällen möglich.)

Studierende, die bei einem oder mehreren Prüfungstermin(en) zuhören/zusehen möchten, müssen dies ausschließlich zwischen 29.2.2024, 9:00 Uhr, und 1.3.2024, 9:00 Uhr, von ihrem u:account unter Angabe des Termins/der Termine und der Prüferin per Mail an petra.peirleitner@univie.ac.at bekannt geben; dieser Nachricht ist eine Erklärung beizufügen, dass sie das Prüfungsgespräch weder aufzeichnen noch von Dritten aufzeichnen lassen, noch Dritten gestatten werden, es aufzuzeichnen. Die Zuhörer*innen werden dann beim jeweiligen Termin auf Moodle eingeschrieben.

Weiters müssen Studierende, die ihrer Prüfung eine Vertrauensperson beiziehen, diese namentlich bis  1.3.2024, 9:00 Uhr, an petra.peirleitner@univie.ac.at bekannt geben. Die Vertrauensperson wiederum hat obige Erklärung, dass sie das Prüfungsgespräch weder aufzeichnet noch von Dritten aufzeichnen lässt, noch Dritten gestatten wird, es aufzuzeichnen, an die genannte Mailadresse zu übermitteln.