Stoffabgrenzung
Einheitliche Stoffabgrenzung des Instituts für Zivilverfahrensrecht für die Prüfung „Zivilverfahrensrecht“
(Für Studierende der Rechtswissenschaften, der Internationalen Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts)
Die Prüfung „Zivilverfahrensrecht“ umfasst die Stoffgebiete des streitigen und außerstreitigen Erkenntnisverfahrens, des Exekutionsrechts und des Insolvenzrechts einschließlich seiner europarechtlichen und internationalen Bezüge. Dabei werden auch Kenntnisse des materiellen Privatrechts vorausgesetzt.
Nicht Gegenstand der Prüfung sind jedoch:
a) Im streitigen Erkenntnisverfahrensrecht:
Das Mandatsverfahren;
das streitige Ehe- und Partnerschaftsverfahren;
das arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren;
das Amtshaftungsverfahren;
das Organhaftpflichtverfahren.
b) Im Außerstreitverfahren:
Das Abstammungsverfahren;
die Annahme an Kindesstatt;
das Beurkundungsverfahren;
die Legitimation nichtehelicher Kinder;
das Grundbuchsverfahren;
das Firmenbuchverfahren
die Kraftloserklärung;
die internationalen Aspekte des Verfahrens außer Streitsachen.
c) Im Exekutionsrecht:
Die Liegenschaftsexekution;
die Exekution zur Sicherstellung.
d) Im Insolvenzrecht:
Sonderregeln für Genossenschaft, Kreditinstitute, Versicherungen und natürliche Personen („Privatinsolvenz“);
URG und Restrukturierungsverfahren nach der ReO.
e) Folgende europäische Rechtsakte:
Brüssel II b-VO;
EuKontenpändungsVO;
EuErbVO;
EuEheGüterVO;
EuSchMaVO.