Zivilverfahrensrecht

Das Institut betreut das Zivilverfahrensrecht in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre. Dazu zählen auch die Bezüge zum Privatrecht und zum öffentlichen Recht sowie die geschichtlichen und ideellen Grundlagen des Verfahrensrechts. Besonderer Wert wird auf Praxisrelevanz und Internationalität gelegt.

Wissenschaftliche Schwerpunkte des Instituts sind die Dogmatik des zivilprozessualen Erkenntnis- und Exekutionsverfahrens, das Insolvenzrecht, das europäische und internationale Zivilverfahrensrecht sowie die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte und im Wege der Alternative Dispute Resolution. Eine besondere Rolle spielen Fragestellungen mit wirtschaftsrechtlichem und internationalem Bezug.

Die Professor*innen des Instituts sind Herausgeber und Autoren der führenden österreichischen Kommentare und Lehrbücher zu allen Teilgebieten des Fachs und beteiligen sich intensiv an nationalen, europäischen und internationalen wissenschaftlichen Diskussionen. In der Lehre betreut das Institut neben dem Pflichtfach „Zivilverfahrensrecht“ verschiedene Wahlfachveranstaltungen, darunter insbesondere den Wahlfachkorb „Mediation“ sowie den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot. Ein Fortbildungsangebot stellt die jährliche Austrian Arbitration Academy im Rahmen der Sommerhochschule der Universität Wien dar.

Neben den Professor*innen und Mittelbauangehörigen lehren am Institut seit jeher auch namhafte Personen aus der Berufspraxis, vor allem aus der Justiz.

Das Zivilverfahrensrecht kann an der Universität Wien auf eine große Geschichte zurückblicken: Zu nennen sind etwa Julius Glaser, Emil Schrutka von Rechtenstamm, Anton Menger, Franz Klein, Georg Petschek, Hans Sperl, Hans Schima, Winfried Kralik, Hans W. Fasching, Walter H. Rechberger oder Andreas Konecny.