Abschluss WFK Mediation

Um den Wahlfachkorb Mediation und andere Formen alternativer Konfliktbeilegung abzuschließen, müssen sie alle Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich (siehe Übersicht der LV) und insgesamt Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS (neuer Studienplan) absolviert haben.

Den Prüfungspass erhalten sie hier oder am Dekanat/Studienservicecenter. Diesen bitte ausgefüllt mit einem Ausdruck ihres Sammelzeugnisses am Institut für Zivilverfahrensrecht abgeben. Sobald der Prüfungspass unterschrieben ist, werden sie verständigt, können ihn abholen und anschließend im Dekanat einreichen.

 

Übergangsregelung:
Sollten sie die Lehrveranstaltung Sozialkompetenz für Mediatoren vor dem WS 2010/11 absolviert haben, zählt die Lehrveranstaltung zum Kernbereich und sie brauchen die Lehrveranstaltung Konfliktanalyse in der außergerichtlichen Streitbeilegung nicht, um den Kernbereich zu erfüllen.

Ab dem WS 2011/12 wird Außergerichtliche Konfliktregelung in Zivilsachen nur mehr als zweistündige Lehrveranstaltung angeboten. Sollten sie bereits eine der beiden einstündigen Lehrveranstaltungen (I. Teil, Böhm/II. Teil, Bajons) absolviert haben, wird ihnen diese im Wahlbereich angerechnet.