Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Paul Oberhammer - Lebenslauf

Paul Oberhammer wurde 1965 in Innsbruck geboren. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er in Tirol und Kärnten. Er absolvierte seine juristische Ausbildung an der Universität Wien, wo er sich 1997 für das Fach "Zivilverfahrensrecht" habilitierte; 2001 erfolgte eine zusätzliche Habilitation im Fach "Handels-, Wertpapier- und Immaterialgüterrecht". Seine akademischen Lehrer waren zunächst Werner Ogris und dann vor allem Walter H. Rechberger.

Nach Lehrstuhlvertretungen in Greifswald und Halle wurde er 2001 ordentlicher Universitätsprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht). 2003 folgte er einem Ruf an die Universität Zürich, wo er bis 2011 Inhaber des Lehrstuhls für schweizerisches und internationales Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Privat- und Wirtschaftsrecht war. 2008 lehnte er einen Ruf auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab. Seit 2011 ist er Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien.

Wissenschaftliche Schwerpunkte sind das Zivilverfahrensrecht, das internationale Zivilverfahrensrecht, die Schiedsgerichtsbarkeit, das Gesellschafts-, Schuld- und Sachenrecht sowie die Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung auf den genannten Gebieten. Publikationen und Lehrveranstaltungen hatten bislang neben dem österreichischen insbesondere auch das deutsche, schweizerische und liechtensteinische Recht sowie das Europarecht zum Gegenstand.

Paul Oberhammer hat verschiedene akademische Funktionen innerhalb und außerhalb der Universität wahrgenommen. An der Universität Zürich war er u.a. Vorsitzender der Fachgruppe Zivilverfahrensrecht und Mitglied des Vorstands des Zürcher Universitätsvereins sowie einer großen studentischen Wohnungsgenossenschaft und Mitglied der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zürich. Er ist laufend als Gutachter und Kommissionsmitglied im Rahmen von Berufungs- und Habilitationsverfahren sowie bei der Begutachtung von Forschungsprojekten udgl. für in- und ausländische Universitäten und Forschungsförderungseinrichtungen (zB ÖAW, SNF, Max-Planck-Gesellschaft, DFG, Deutscher Wissenschaftsrat) tätig. Von 2014 bis 2020 fungierte er als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Seit 1.10.2020 ist er Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht.

Paul Oberhammer ist u.a. korrespondierendes Mitglied im Inland der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, ständiger Gastprofessor an der Universität St. Gallen, Gründer und  Course Director der Austrian Arbitration Academy, Senior Researcher (Foundations and Principles of Civil Procedure in Europe) der Ius Commune Research School der Universitäten Maastricht, Leuven, Utrecht und Amsterdam, Mitglied der Academia Europaea sowie Mitglied des Vorstands der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, der Zivilrechtslehrervereinigung und des Österreichischen Juristentages. Er war Gastvortragender an verschiedenen Universitäten in Europa und den USA. 2016 wurde er mit einem Ehrendoktorat der Universität Uppsala ausgezeichnet.

Paul Oberhammer ist Mitherausgeber bzw Redakteur verschiedener Fachzeitschriften und Buchreihen im In- und Ausland (zB ecolex, wobl, VbR, ZZZ, ZfPW, ZZPInt). Er ist Mitherausgeber von Standardkommentaren in Österreich und der Schweiz (Exekutionsordnung; Schweizerische Zivilprozessordnung; Lugano-Übereinkommen) sowie Mitautor einer Reihe von Standardkommentaren. Zu seinen Werken zählen auch Lehrbücher zum Exekutionsrecht, zum Außerstreitverfahrensrecht und zum Insolvenzrecht.

Im Rahmen seines Engagements in der wissenschaftlichen Rechtspolitik war Paul Oberhammer mehrfach Experte und Kommissionsmitglied im Rahmen von Gesetzgebungsprojekten der österreichischen Bundesregierung sowie der EU-Kommission. Insbesondere war er Vorsitzender jener Arbeitsgruppe, die das geltende österreichische Schiedsverfahrensrecht entworfen hat.

Paul Oberhammer ist als Rechtsanwalt bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg zugelassen. Er fungiert als Of Counsel der Sozietät Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr (International Arbitration Practice Group, London). In der Praxis ist er vornehmlich als Schiedsrichter in internationalen Wirtschaftsschiedsverfahren sowie als Rechtsgutachter und-berater tätig.